Positionen von Pro Senectute

Lesen Sie unsere umfassenden Positionen zu aktuellen, politischen Vorlagen. Mit unseren Positionspapieren leisten wir einen Beitrag an den öffentlichen Diskurs zu wichtigen alterspolitischen Themen. Wir bereiten wissenschaftliche Fakten fundiert auf und leiten unsere Empfehlungen zum Wohle älterer Menschen in der Schweiz ab.

  1. Pro Senectute unterstützt als grösste Fach- und Dienstleistungsorganisation für das Alter die ältere Bevölkerung in ihrem Wunsch, möglichst lange und selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Aus der Sicht von Pro Senectute verschlechtert die Vorlage «Kündigung wegen Eigenbedarf» insbesondere die Lage von vulnerablen älteren Menschen.
  2. Bereits im geltenden Recht ist eine Kündigung aufgrund von Eigenbedarf möglich. Im Falle einer Kündigung sollten neu die Interessen der Eigentümerschaft gegenüber den persönlichen Verhältnissen der Mieterschaft wie Alter, Gesundheitszustand, wirtschaftliche Verhältnisse und andere stärker gewichtet werden. Pro Senectute ist der Auffassung, dass die bisherige Praxis sowohl der individuellen Situation vulnerabler Menschen als auch derjenigen der Vermieter angemessen Rechnung trägt und lehnt die Vorlage daher ab.
  3. Pro Senectute weist darauf hin, dass das Kostenwachstum im Wohnungswesen im Auge zu behalten und das Angebot sowohl an altersgerechtem Wohnraum als auch an altersgerechten Umgebungen auszubauen ist.
  1. Die AHV muss aufgrund der demografischen Entwicklung finanziell stabilisiert werden. Mit der Angleichung des Rentenalters und der Erhöhung der Mehrwertsteuer sichern wir die Finanzierung der AHV bis ins Jahr 2030.
  2. Die Reform AHV 21 ist nur ein erster Schritt. Die AHV muss den gesellschaftlichen Veränderungen künftig besser Rechnung tragen. Konzepte wie die Lebensarbeitszeit und eine weiter ausgebaute Flexibilisierung bei Vorbezug und Aufschub der Rente, bei Weiterarbeit über das Pensionsalter hinaus und bei Frühpensionierungslösungen in den entsprechenden Branchen müssen weiterentwickelt werden.
  3. Die AHV muss das «Generationenversprechen» glaubhaft darlegen, das heisst ihren verfassungsmässigen Auftrag der Existenzsicherung langfristig für jede und jeden in der Schweiz erfüllen. Die AHV ist die Vorsorge für das Alter und nicht für die jeweils in Kürze in Pension gehenden Jahrgänge. Entsprechend muss sie eine Perspektive für alle Generationen geben.

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