In der Beratung zur Lebensgestaltung helfen wir Ihnen gerne bei all Ihren Fragen weiter. Unsere diplomierten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter HFS, FH und BSc bieten individuelle Beratung und Unterstützung in folgenden Situationen an:
Einsamkeit ist bei älteren Menschen in der Schweiz weit verbreitet und stellt ein Risiko für ihre Gesundheit dar. Darüber zu sprechen, fällt Betroffenen schwer, ist aber für die Prävention entscheidend. Betreuung und Unterstützung im Alltag können Abhilfe schaffen. Hier erfahren Sie mehr.
10 Schritte für psychische Gesundheit (in ausserordentlicher Lage)
In Zusammenarbeit mit Vicino Luzern, Zeitgut Luzern und Pro Senectute Kanton Luzern starteten Studierende der Höheren Fachschule für Sozialpädagogik das Projekt GemEinsam, wo alle einstehen für «Gemeinsam gegen einsam». Wie wichtig es ist, dass alle Menschen für das Thema Vereinzelung sensibilisiert werden, zeigt unsere Sozialarbeiterin Susi Lustenberger in ihrem Fachbeitrag auf. Sie und ihr Team beraten Menschen in allen Lebenslagen. In ihrem Artikel finden Sie zudem eine Auflistung mit Angeboten, bei denen man leicht zu neuen Kontakten kommt.
Mit einem Sensibilisierungsprojekt EINSAMKEIT HAT VIELE GESICHTER soll möglichst breit auf die verschiedenen Aspekte von Einsamkeit und Alleinsein aufmerksam gemacht werden.
Auf der Website www.einsamkeit-gesichter.ch erhalten Interessierte Anregungen für Betroffene und Angehörige, Infos zu Anlaufstellen sowie Film- und Printmaterial.
Für mehr Informationen klicken Sie hier.
Ein Projekt des Vereins Familien- und Frauengesundheit, FFG Videoproduktion, Luzern
Die Beratungen erfolgen in Sprechstunden bei unseren Beratungsstellen in Luzern, Emmen und Willisau, durch Hausbesuche oder an unseren externen Beratungsstandorten. Eine telefonische Terminvereinbarung ist immer erforderlich.
Telefon 041 319 22 88
Die Mitarbeitenden von Pro Senectute Kanton Luzern sind an die berufliche Schweigepflicht gebunden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Abschluss der beruflichen Beziehung.
Es findet eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen oder Fachstellen statt, wenn dies im Interesse der betroffenen Person ist. Ist eine Aufhebung der Schweigepflicht durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben oder aus einem anderen Grund notwendig, wird die betroffenen Person und/oder ihre rechtliche Vertretung im Voraus informiert.
Es werden nur Daten erfasst, die für die interne Bearbeitung notwendig sind. Die erfassten Daten sind gesichert und werden nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person an Dritte weitergegeben. Akten in Papierform werden ebenfalls sicher aufbewahrt und nach internem Reglement sicher entsorgt.