Allgemeine Bedingungen
Prüfen Sie die allgemeinen Bedingungen der Bildungs- und Sportangebote von Pro Senectute Kanton Luzern, die Richtlinien zum Datenschutz und erfahren Sie mehr über die Möglichkeit von Kurskostenermässigung oder einer Krankenkassen-Anerkennung.
AGB Bildungs- und Sportangebote
Allgemeine Bedingungen Bildungs- und Sportangebote
Datenschutz
Datenschutzerklärung von Pro Senectute Kanton Luzern
Kurskostenermässigung
Ist es Ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich, einen Kurs zu besuchen, wenden Sie sich bitte an eine unserer Beratungsstellen (Luzern, Emmen, Willisau). Gemeinsam wird diskret nach einer Lösung gesucht.
Krankenkassen-Anerkennung (QualiCert)
Pro Senectute ist Anbieterin von gesundheitsfördernden Kursen. Damit Sie von den Präventionsbeiträgen profitieren können, leiten Sie die Rechnung an ihre jeweilige Krankenversicherung weiter. Die Vergütung ist abhängig von den Ansprüchen der Zusatzversicherung. QualiCert AG und Pro Senectute Kanton Luzern garantieren kein Anrecht auf eine Rückvergütung.
KulturLegi
Pro Senectute Kanton Luzern ist Angebotspartnerin der KulturLegi Zentralschweiz. Die ermässigten Angebote können von Personen ab 60 Jahre mit einer gültigen KulturLegi genutzt werden. Bei der Anmeldung muss der persönliche Ausweis vorgelegt werden.
Generell gilt eine Vergünstigung von 30 % auf folgende Leistungen:
- Kurse «Bildung und Kultur» und «Sport und Bewegung»
- Offene Sportgruppen (Halbjahres-Abo und 10er-Abo)
- Ferienwochen (in Rücksprache mit Sozialberatung)
Von der generellen Regelung ausgenommen sind folgende Leistungen:
- Privatangebote (A la Carte und DomiGym)
- Gemeinsame Treffen und offene Sportgruppen (Barzahlung)
- Seminare Vorbereitung Pensionierung