Gemeinsam mit Ihnen klären unsere Sozialarbeitenden Ihre Fragen und Anliegen. Informationen zu den Sozialversicherungen finden Sie hier:
Die Klärung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL) ist sehr wichtig, denn auf Ergänzungsleistungen besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sichern zusammen mit der AHV und/oder der IV die finanzielle Grundversorgung.
Weitere Informationen zu Ergänzungsleistungen erhalten Sie hier.
Wenn die minimalen Lebenskosten nicht durch Renten und/oder Einkommen gedeckt werden können, helfen die Ergänzungsleistungen. Zu Hause lebende Personen können mit dem EL-Rechner ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen einfach berechnen.
Beantworten Sie einfach die Fragen zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Zivilstand. Danach folgen Fragen zu Einnahmen, Ausgaben sowie ggf. abgetretenem Vermögen. Das Ergebnis der Berechnung sehen Sie sofort.
Die Berechnung wird anonym durchgeführt und ist provisorisch. Sie ist unverbindlich und stellt keinen Rechtsanspruch dar.
Die Hilflosenentschädigung entlastet Menschen, die bei alltäglichen Dingen wie beim Anziehen oder bei der Körperpflege Unterstützung brauchen. Auch dauerhaft Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
Die Anmeldung für die Hilflosenentschädigung finden Sie hier:
Für Informationen zur AHV-Rente und zu den Leistungen der AHV verweisen wir Sie gerne an die Ausgleichskasse Luzern.
Sie finden dort alle Formulare und Merkblätter. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Fragen zu besprechen, und klären mit Ihnen Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch.
Die Mitarbeitenden von Pro Senectute Kanton Luzern sind an die berufliche Schweigepflicht gebunden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Abschluss der beruflichen Beziehung.
Es findet eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen oder Fachstellen statt, wenn dies im Interesse der betroffenen Person ist. Ist eine Aufhebung der Schweigepflicht durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben oder aus einem anderen Grund notwendig, wird die betroffenen Person und/oder ihre rechtliche Vertretung im Voraus informiert.
Es werden nur Daten erfasst, die für die interne Bearbeitung notwendig sind. Die erfassten Daten sind gesichert und werden nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person an Dritte weitergegeben. Akten in Papierform werden ebenfalls sicher aufbewahrt und nach internem Reglement sicher entsorgt.