Fragen zu Sozialversicherungen

Haben Sie Fragen zu den verschiedenen Sozialversicherungen? Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei Anträgen oder der Klärung von Fragen und Unsicherheiten im Zusammenhang mit Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, Hilfsmitteln, Beihilfen, AHV-Rente etc.
Ein Mann und eine Frau sitzen anlässlich einer Beratung zu den Sozialversicherungen an einem Tisch.

Wir beraten Sie persönlich.

Gemeinsam mit Ihnen klären unsere Sozialarbeitenden Ihre Fragen und Anliegen. Informationen zu den Sozialversicherungen finden Sie hier:

Die Klärung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL) ist sehr wichtig, denn auf Ergänzungsleistungen besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sichern zusammen mit der AHV und/oder der IV die finanzielle Grundversorgung.

Weitere Informationen zu Ergänzungsleistungen erhalten Sie hier.

Die Hilflosenentschädigung entlastet Menschen, die bei alltäglichen Dingen wie beim Anziehen oder bei der Körperpflege Unterstützung brauchen. Auch dauerhaft Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Bestätigung der Hilflosigkeit durch den Hausarzt oder die Hausärztin
  • Die Hilflosigkeit besteht seit mindestens sechs Monaten und dauert weiter an
  • Eingereichte Anmeldung für eine Hilflosenentschädigung bei der IV Stelle Luzern

Die Anmeldung für die Hilflosenentschädigung finden Sie hier.

Für Informationen zur AHV-Rente und zu den Leistungen der AHV verweisen wir Sie gerne an die Ausgleichskasse Luzern.

Sie finden dort alle Formulare und Merkblätter. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Fragen zu besprechen, und klären mit Ihnen Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch.

Gemeinsam finden wir eine gute Lösung für Sie.

Kontaktieren Sie uns