Legate und Erbschaften

Mit einer Spende, einem Legat oder einer Erbschaft bewirken Sie nach Ihrem Leben weiterhin Gutes. Sie tragen dazu bei, die Lebensqualität älterer, hilfsbedürftiger Menschen im Kanton Luzern nachhaltig zu verbessern. Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns beim Erreichen dieses Ziels unterstützen.

Bild farbige Seifenblase auf Hintergrund grau mit Grashalmen

Legat oder Erbschaft

Neues Erbrecht seit 2023 

Berechnen Sie mit dem Testament-Rechner den gesetzlichen Pflichtteil auf Ihren Nachlass und wer darauf Anspruch hat. Sie erfahren, welcher Erbteil frei verfügbar ist. In einem Testament halten Sie fest, wem Sie diesen Erbteil vermachen möchten.

Zum Testament-Rechner gehts hier.

Legat oder Erbschaft – wo liegen die Unterschiede?

In Ihrem Testament können Sie auch Personen und Organisationen begünstigen, die nicht zur Erbengemeinschaft gehören. Dazu führen Sie die Person oder gemeinnützige Institution mit Namen und Adresse im Testament auf. So können Sie Gegenstände wie Schmuck und Kunstwerke, aber auch bestimmte Geldbeträge vererben.

Legat

Sie können uns in Ihrem Testament auch mit einem Legat begünstigen. Dazu bestimmen Sie schriftlich in Ihrem Testament einen festen Betrag, mit dem Sie uns nach Ihrem Tod unterstützen möchten.

In der Broschüre «Etwas Bleibendes hinterlassen – Wissenswertes zum Testament» haben wir viele Informationen und Hinweise zusammengefasst, die Ihnen beim Errichten Ihres Testaments hilfreich sind.

Erbschaft

Wenn Sie Pro Senectute als Erbin einsetzen, begünstigen Sie uns anteilsmässig an Ihrem Nachlass. So erhalten wir beispielsweise einen Drittel Ihres Nachlasses. Wie hoch dieser Anteil an der Erbschaft ist, bestimmen Sie innerhalb der verfügbaren freien Quote selber. Die freie Quote ist jener Teil aus Ihrem Nachlass, der nicht pflichtteilgeschützt ist. Ein Pflichtteil steht Ehegatten und Nachkommen zu.


Ihr Kontakt

Name

Heidi Stöckli

Adresse

Bereichsleiterin Marketing/

Kommunikation/Mittelbeschaffung

Telefon

Telefon
041 226 11 83