Mit einer Spende, einem Legat oder einer Erbschaft bewirken Sie nach Ihrem Leben weiterhin Gutes. Sie tragen dazu bei, die Lebensqualität älterer, hilfsbedürftiger Menschen im Kanton Luzern nachhaltig zu verbessern. Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns beim Erreichen dieses Ziels unterstützen.
Berechnen Sie mit dem Testament-Rechner den gesetzlichen Pflichtteil auf Ihren Nachlass und wer darauf Anspruch hat. Sie erfahren, welcher Erbteil frei verfügbar ist. In einem Testament halten Sie fest, wem Sie diesen Erbteil vermachen möchten.
Zum Testament-Rechner gehts hier.
In Ihrem Testament können Sie auch Personen und Organisationen begünstigen, die nicht zur Erbengemeinschaft gehören. Dazu führen Sie die Person oder gemeinnützige Institution mit Namen und Adresse im Testament auf. So können Sie Gegenstände wie Schmuck und Kunstwerke, aber auch bestimmte Geldbeträge vererben.
Sie können uns in Ihrem Testament auch mit einem Legat begünstigen. Dazu bestimmen Sie schriftlich in Ihrem Testament einen festen Betrag, mit dem Sie uns nach Ihrem Tod unterstützen möchten.
In der Broschüre «Etwas Bleibendes hinterlassen – Wissenswertes zum Testament» haben wir viele Informationen und Hinweise zusammengefasst, die Ihnen beim Errichten Ihres Testaments hilfreich sind.
Wenn Sie Pro Senectute als Erbin einsetzen, begünstigen Sie uns anteilsmässig an Ihrem Nachlass. So erhalten wir beispielsweise einen Drittel Ihres Nachlasses. Wie hoch dieser Anteil an der Erbschaft ist, bestimmen Sie innerhalb der verfügbaren freien Quote selber. Die freie Quote ist jener Teil aus Ihrem Nachlass, der nicht pflichtteilgeschützt ist. Ein Pflichtteil steht Ehegatten und Nachkommen zu.
Unsere Büros bleiben ab Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025 geschlossen.
Gerne sind wir ab Montag, 6. Januar 2025 wieder für Sie da.
Der Mahlzeitendienst wie auch Bildung+Sport sind wie gewohnt erreichbar.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Dargebotene Hand Telefon 143.
Weitere aktuelle Informationen