Pro Senectute ist eine schweizweit tätige Fach- und Dienstleistungsorganisation für Menschen im AHV-Alter. Seit 1919 sind wir die Fachorganisation für Altersfragen im Kanton Luzern.
Der Stiftungsrat ist die Exekutive der Stiftung Pro Senectute Kanton Luzern. Zwei bis drei Mal jährlich kommt der Stiftungsrat zu einer Sitzung zusammen.
Ehemaliger Regierungsrat Kanton Luzern
ehemaliger Geschäftsfeldleiter Personal und Dienste beim Sozialversicherungszentrum WAS Luzern
Der Beirat ist ein beratendes Gremium der Stiftung Pro Senectute Kanton Luzern, das die strategische Ausrichtung diskutiert. Die Mitglieder des Beirates arbeiten ehrenamtlich.
Bild: Otto Baumberger / Museum für Gestaltung, Plakatsammlung © ZHdK
Am 23. Oktober 1917 legen zehn Männer unter dem Patronat der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft den Grundstein für Pro Senectute und gründen die Stiftung Für das Alter. Gemeinsam wollen sie die Lage der überwiegend bedürftigen älteren Menschen in der Schweiz verbessern.
Vor 100 Jahren halten die Gründer in der Stiftungsurkunde folgende Ziele fest:
«In unserem Lande die Teilnahme für Greise beiderlei Geschlechts ohne Unterschied des Bekenntnisses wecken und stärken
Die nötigen Mittel zur Fürsorge für bedürftige Greise und zur Verbesserung ihres Loses sammeln
Alle Bestrebungen zur Förderung der Altersversicherung, und insbesondere auch der gesetzlichen, unterstützen»
Der Beschluss zum Aufbau von kantonalen Organisationen wird schnell umgesetzt. Bereits 1920 haben elf Kantone in allen Gemeinden einen Ortsvertreter vor Ort. Diese verteilen die gesammelten Spenden an die bedürftigen älteren Menschen in der Region.
Im Dezember 1925 stimmt das Volk einer Änderung der Bundesverfassung zu, die den Bund zu einer Alters- und Hinterlassenenversicherung verpflichtet. Der erste wichtige Schritt zur Entwicklung einer gesetzlichen Altersvorsorge ist getan. Bis zur Umsetzung der AHV 1947 ändert sich die Lage der älteren Bevölkerung allerdings nicht.
Um die vielen Unterstützungsgesuche erfüllen zu können, erhalten wir ab 1928 jährliche Zuschüsse aus der Bundeskasse.
Die ersten Vorschläge zur Umsetzung einer eidgenössischen AHV lehnt das Stimmvolk ab.
In der Zeit des Zweiten Weltkriegs kommt die Idee auf, die kriegsbedingte Lohn- und Verdienstersatzordnung in eine Altersversicherung umzuwandeln. Dieser Vorschlag findet grosse Zustimmung.
Im Juli 1947 wird das Bundesgesetz zur AHV vom Schweizer Stimmvolk bestätigt. Die ersten Renten sind bescheiden und genügen selten, um den Lebensunterhalt zu decken. Viele Seniorinnen und Senioren sind weiterhin auf unsere Unterstützung angewiesen.
Mit der Entschärfung der finanziellen Notlage der älteren Bevölkerung rücken andere Sorgen in den Vordergrund. Ab den 50er-Jahren können wir uns zunehmend um das seelische Wohl der Schweizer Seniorinnen und Senioren kümmern. In den Kantonalorganisationen bauen wir mit der Einführung des Hauspflegedienstes unseren Einsatzbereich aus. Bald öffnen die ersten Beratungsstellen für Betagte ihre Türen. In den folgenden Jahren können wir unser Angebot stetig ausbauen.
Ende der 50er-Jahre haben wir uns als zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um die Betreuung von älteren Menschen etabliert.
Auch heute noch engagiert sich Pro Senectute für verlässliche Sozialwerke. Unser Ziel bleibt auch für die nächsten 100 Jahre: Ältere Menschen unterstützen, damit sie so lange wie möglich selbstbestimmt leben können.
Wir tun dies mit bedarfsgerechten Angeboten, die dem demografischen Trend und technologischen Entwicklungen Rechnung tragen. Und wir engagieren uns für eine Schweiz, in der alle Generationen friedlich und solidarisch miteinander leben können.
Unsere Büros bleiben ab Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025 geschlossen.
Gerne sind wir ab Montag, 6. Januar 2025 wieder für Sie da.
Der Mahlzeitendienst wie auch Bildung+Sport sind wie gewohnt erreichbar.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Dargebotene Hand Telefon 143.
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